Installationsunternehmen

Eintragung in das Installateurverzeichnis.

Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung in das Installateurverzeichnis.

Die Voraussetzung für die Errichtung, Änderung und Instandhaltung von elektrischen Hausinstallationen sowie Gas- und Wasserhausinstallationen durch Installationsunternehmen erfordert die Eintragung in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers/Wasserversorgers gemäß § 13 (2) der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sowie § 12 (2) der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV).

In das Installateurverzeichnis der Stadtwerke Mühlacker GmbH werden grundsätzlich nur Installationsunternehmen mit Firmensitz in Netzgebiet der Stadtwerke Mühlacker eingetragen.

Sie möchten sich in unser Installateurverzeichnis eintragen lassen?

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Beurteilung der fachlichen Befähigung und zu den Eintragungsvoraussetzungen.

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